Waffensachkunde für Sportschützen

Warum benötige ich die Waffensachkunde?

Die Waffensachkunde ist in Deutschland die Voraussetzung für den Erwerb und Besitz vieler Schusswaffen. Sie vermittelt die rechtlichen Grundlagen sowie den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Waffen.

Wie läuft die Ausbildung ab?

In unserer 3-tägigen Ausbildung erhalten Sie alle wichtigen Kenntnisse für die Sachkundeprüfung. Dazu gehören unter anderem:

  • Das Waffengesetz
  • Waffenarten und deren rechtliche Einordnung
  • Sichere Waffenhandhabung
  • Störungsbeseitigung
  • Schießtechniken und die richtige Körperhaltung
  • Praktische Übungen und Prüfungsvorbereitung

Auch nach erfolgreichem Abschluss stehen wir unseren Teilnehmern gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Gesetzlich vorgeschriebene Lehrgangsdauer

Die Dauer der Waffensachkunde-Ausbildung ist nicht willkürlich festgelegt, sondern orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben. Als anerkannter Lehrgangsträger sind wir verpflichtet, diese Anforderungen einzuhalten und die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte vollständig zu vermitteln.

Für uns steht dabei nicht nur das Bestehen der Prüfung, sondern vor allem der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit Waffen im Vordergrund. Daher nehmen wir uns die erforderliche Zeit, um alle relevanten Themen ausführlich und praxisnah zu behandeln.

Die rechtlichen Grundlagen können Sie selbst nachlesen. Maßgeblich ist die:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)

Den entsprechenden Auszug stellen wir Ihnen auf unserer Webseite zur Verfügung.

Qualität, Sicherheit und Rechtssicherheit haben für uns oberste Priorität. Deshalb halten wir uns konsequent an die geltenden gesetzlichen Vorgaben.

 

7.5.1 Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs setzt nach § 3 Absatz 3 AWaffV voraus, dass die nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 AWaffV erforderlichen Kenntnisse in einem theoretischen und einem praktischen Teil vermittelt werden.

 

Da die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleisten muss, sind als Mindestdauer (ohne Prüfung) grundsätzlich 16 Vollstunden bzw. 22 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten) vorauszusetzen. Eine Unterschreitung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, z.B. wenn eine Fertigkeit im Schießen nicht nachgewiesen werden muss. Demgegenüber ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichtseinheiten) Voraussetzung. In der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen) zu vermitteln. Der Lehrgang mit abschließender Prüfung ist unabhängig von der nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) vorgesehenen Unterrichtung und Prüfung zu absolvieren.

Die Kosten

Die Teilnahmegebühr für die komplette Waffensachkunde-Ausbildung inklusive Prüfung beträgt 250 € und ist am ersten Ausbildungstag zu entrichten.

Im Preis enthalten sind: ✅ Die komplette Ausbildung durch erfahrene Ausbilder
✅ Die Prüfungsgebühren
✅ Die Standgebühren auf einer unserer Schießanlagen
✅ Die für die Prüfung benötigte Munition

Nicht im Preis enthalten sind: ❌ Übernachtungskosten
❌ Verpflegung
❌ Transfer zwischen Unterkunft und Ausbildungsstätte

Mit der Teilnahmegebühr sind somit bereits alle wesentlichen Kosten für Ausbildung und Prüfung abgedeckt. So können Sie sich voll und ganz auf das Lernen und den erfolgreichen Abschluss Ihrer Waffensachkunde konzentrieren.

Noch Fragen? Wir helfen gerne weiter!

Sollten Sie Fragen zur Ausbildung, zur Prüfung oder zu den Voraussetzungen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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Gemeinsam finden wir eine Lösung – denn für fast jedes Problem gibt es eine Lösung. Wir unterstützen Sie gerne und begleiten Sie auf Ihrem Weg zur erfolgreichen Waffensachkunde.