Hier bekommen sie alle nötigen Infos die sie benötigen. Wir stehen auch nach der Waffensachkunde unseren Teilnehmer gerne mit Rat zur Seite.
7.5.1 Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs setzt nach § 3 Absatz 3 AWaffV voraus, dass die nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 AWaffV erforderlichen Kenntnisse in einem theoretischen und einem praktischen Teil vermittelt werden.
Da die Dauer des Lehrgangs eine ordnungsgemäße Vermittlung gewährleisten muss, sind als Mindestdauer (ohne Prüfung) grundsätzlich 16 Vollstunden bzw. 22 Unterrichtseinheiten (zu je 45 Minuten) vorauszusetzen. Eine Unterschreitung kann nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen, z.B. wenn eine Fertigkeit im Schießen nicht nachgewiesen werden muss. Demgegenüber ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an Erlaubnisinhaber im Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 24 Vollzeitstunden (dies entspricht 32 Unterrichtseinheiten) Voraussetzung. In der zusätzlichen Unterrichtszeit sind über die Grundqualifikation hinaus vertiefte Rechtskenntnisse (insbesondere zu Notwehr, Notstand) sowie besondere Fertigkeiten im Schießen (insbesondere mit Kurzwaffen) zu vermitteln. Der Lehrgang mit abschließender Prüfung ist unabhängig von der nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) in Verbindung mit der Bewachungsverordnung (BewachV) vorgesehenen Unterrichtung und Prüfung zu absolvieren.
Leider müssen wir auch was für unsere Unkosten Erwirtschaften.
Für die Waffensachkunde Ausbildung sind 250€ am ersten Tag zu zahlen.
Darin sind Enthalten:
Was ist nicht enthalten
Für Fragen stehen wir ihnen gerne zur Verfügung schreiben oder rufen sie uns einfach an:
Für fast jedes Problem gibt es eine Lösung